Geschichte

Geschichte

1. Vorgeschichte zum 12. April 1798: Untergang der Alten Eidgenossenschaft und Schwur vom 25. Januar 1798 in Aarau

Angesichts der unmittelbaren Bedrohungen der Alten Eidgenossenschaft trafen sich die eidgenössischen Gesandten am 26. Dezember 1797 in Aarau zu einer letzten ausserordentlichen Tagsatzung. Um Stärke gegen aussen zu demonstrieren, wurde erstmals seit der Zeit der Reformation wieder eine gemeinsame Beschwörung der alten Bünde zum Ende der Tagsatzung am 25. Januar 1798 beschlossen. Es war sehr schwierig, eine Eidesformel zu finden, die allen Abgeordneten genehm waren. Die Eidesformel, welche am Schluss beschworen wurde, lautete folgendermassen:

„Im Auftrag und in Vollmacht unserer Regierungen verpflichten wir uns feierlichst, alle Bünde, die seit der Grundlegung unserer Freiheit geschlossen worden sind, fest, unverbrüchlich und stets zu halten und uns demzufolge gegenseitig ein jeder Stand nach seinen besonders eingegangenen Verpflichtungen bei diesen glücklich bestehenden Bünden und unserer eidgenössischen Verfassung treulich zu schützen.“

Noch vor ihrer Heimreise erreichte die Abgeordneten die Nachricht, ein französisches Heer sei in die Waadt eingerückt, die Bevölkerung habe die Berner Wappen entfernt, Freiheitsbäume aufgepflanzt und die Unabhängigkeit ausgerufen. Kaum waren die Kutschen mit den verängstigten Herren durch die Tore weggefahren, stellten auch die Aarauer einen Freiheitsbaum auf und umtanzten ihn mit Jubelrufen.

Ansicht von Aarau von Nordwest mit Holzbrücke, Insel und Weg um 1785. Gabriel Ludwig Lory père (1763 – 1840). Foto: Schweizerisches Nationalmuseum.

2. Ausrufung der Republik am 12. April 1798

Am 12. April 1798 wurde die Helvetische Republik in Aarau ausgerufen. Aarau wurde für ein halbes Jahr Hauptstadt der Schweiz, bevor Regierung und Parlament am 20. September 1798 weiter in die neue Hauptstadt Luzern zogen.

Der Parlamentssitz war das Aarauer Rathaus.

Die Helvetische Nationalversammlung bei ihrer ersten Sitzung am 12. April 1798 im Aarauer Rathaus. Bild: Stadtmuseum Aarau

Vom Fenster (heute Balkon) des Aarauer Rathauses rief Peter Ochs, der neue Senatspräsident, am 12. April 1798 die neue Republik aus, durch Verlesen der wichtigsten Verfassungsartikeln (die Verfassung hatte er vorgängig in Paris selbst verfasst).

Der Sitz der neuen helvetischen Regierung (des fünfköpfigen Direktoriums) wurde das Haus im Schlossgarten, das heutige Forum Schlossplatz.

Beschreibungen zum Geschehen am 12. April 1798


Nach vollzogener Konstituierung treten die Präsidenten des Grossen Rates und des Senates ans Fenster und lesen abwechslungsweise die Hauptartikel der soeben beschlossenen Verfassung ab und Peter Ochs deklamiert: «Im Namen der gesetzgebenden Gewalt verkünde ich öffentlich und feierlich die Unabhängigkeit der schweizerischen Nation und ihre Bildung in eine einzige, untheilbare, demokratische und repräsentative Republik!»

Aus: e-periodica.ch

Die erste helvetische Verfassung war von Peter Ochs fixfertig aus Paris mitgebracht und am 12. April 1798 im Rathause der vorläufigen Hauptstadt Aarau, wo sich auf Geheiß der Franken die Gesetzgeber eingefunden hatten, diskussionslos zu Recht erklärt und in Kraft gesetzt worden. Von einem Fenster der großen Ratsstube aus verkündete Ochs dem draußen versammelten Volke das freudige Ereignis. Jubelgeschrei war die Antwort der Menge. Vivatrufe auf die Eine und Unteilbare Helvetische Republik vermischten sich mit den Gewehrsalven der Grenadiere und mit dem Donnern der Geschütze, und noch einmal — wie vor zwei Monaten, als der Freiheitsbaun umtanzt wurde — wogte fröhliches Getümmel in den Gassen beim Rathaus, ward der Bruderkuß getauscht.

Aus: e-periodica.ch

Aus: books.google.ch

3. Zur geplanten Jubiläumsfeier am 12. April 1799

Ein Jahr darauf wollte die junge Republik am 12. April 1799 den ersten Jahrestag der neuen Republik aufwändig und würdig feiern, hier anschliessend Beschreibungen der Planungen und der Diskussionen darüber.

Die auch im Innern heftig umstrittene Helvetische Republik brauchte Volksfeste, um die Bürger zu begeistern und an sich zu binden. Für das Fest vom 12. April 1799 stellt das Direktorium ein vielsagendes Programm auf: am Morgen folgen sich die Feier zu Ehren des Höchsten Wesens, ein patriotisches Lied, Vorführungen der Soldaten; am Nachmittag gibt es Spiele und Wettkämpfe wie Laufen auf der Ebene, berg- und talwärts; Schießen mit Pistole und Gewehr; Hoch- und Tiefspringen; Schwingen; Schifferstechen. Doch bringen die Abgeordneten in der Legislative (im Senat wie im Großen Rat) Bedenken gegen die olympischen und «fränkischen» Spiele vor. Das Fest findet nicht statt, denn im selben Jahr bekämpfen sich Franzosen, Russen und Österreicher in unserem Lande. (Aktensammlung aus der Zeit der helvetischen Republik (1798-1803), hg. von J. Strickler, Bd. III, Bern 1886, S.1354ff. )

Aus: e-periodica.ch

Für den 12. April 1799 sahen die Zentralbehörden ein «Fest der Einführung der demokratisch-repräsentativen Regierung und der Vereinigung aller Helveter in eine einzige und unteilbare Republik» vor; in jeder Gemeinde sollte bei diesem Anlass ein dauerhafter Freiheitsbaum mit Wurzeln hinter dem «Vaterlandsaltar» eingepflanzt werden. Die kriegerischen Ereignisse verhindern die Ausführung.
(Strickler 2, 602; 3, 1212: 4. 98. Stapfer stand dem Plane zu Gevatter.)

Aus: e-periodica.ch

Nach den ein halbes Jahr zurückliegenden Bürgereid-Feiern standen, wie gesagt, im Frühjahr I799 die zwei Festanlässe bevor, zu deren Gestaltung der Kulturminister nun seine Vorstellungen entwickelte. Im Vordergrund stand die Jahresfeier der Republikgründung am 12. April. Zum Gedenken an die Ausrufung der Helvetischen Republik am 12. April I798 in Aarau erliessen die Räte am 7. März I799 ein Gesetz und legten den Rahmen fest. Es sei in allen Gemeinden des Landes «ohne leeren Prunk und Schall» zu feiern mit Salutschüssen, Glockengeläute, einem Gottesdienst, Militärzeremonien und einem Festzug der Jugend, mit Musik, Gesang und Tanz. So gedachte man ein neues, revolutionäres Fest zu schaffen. Das von einer eigens eingesetzten parlamentarischen Kommission bis ins Detail entworfene Programm mit ideologisch befrachtetem Zeremoniell erinnerte zwar noch deutlich an französische Modelle. Über ans Lächerliche grenzende Bestimmungen, wie: «Männer ohne Bürgersinn, Weiber ohne Sittsamkeit, feige Jünglinge und ungerathene Kinder dürfen zu Hause bleiben », wurde im Parlament des Langen und Breiten debattiert. Danach hatte das Direktorium als Exekutive diese Vorgaben praktisch umzusetzen, womit das Ministerium Stapfers einbezogen war. Sein Vorschlag umfasste nun ein zweiteiliges Programm mit gestrafftem
Zeremoniell für den Vormittag, also mit Fahnen, Freiheitsbaum und Vaterlandsaltar, militärischem Aufzug, mit einem Gottesdienst und der Ehrung von Bürgern, die sich um das Gemeinwohl verdient gemacht hatten. Auch ein Festzug, eine Festrede und Wehrdemonstrationen waren vorgesehen. Dem zweiten Teil am Nachmittag hingegen dachte er ausgesprochenen Volksfestcharakter zu, jeweils den Bräuchen der Gegend angepasst, also Spiele und sportliche Wettkämpfe, um die Kräfte des Körpers oder kriegerische Talente zu entwickeln : Wettläufe zu Fuss, Pferderennen, Schiessen, Hochspringen, Ringen, Fischerstechen an Seen. Diese Stapfer’sche Festordnung stiess jedoch eine Woche später auf harsche und höhnische Kritik im Grossen Rat, und zwar insbesondere des zweiten Teils wegen. Im Antrag auf Rückweisung hiess es, das einfache Volk werde wenig Geschmack finden an diesen lächerlichen olympischen Spielen. Immerhin bemerkte doch dieser oder jener Repräsentant, dass der Minister mit solchen Spielen gewissermassen eine Synthese gesucht hatte von lokalen Traditionen und historisch überlieferten Formen, bis zu den griechischen Agonen zurück. Es gab auch Votanten, die zur Rechtfertigung des Ministers auf die alten Schützenfeste, das Ringen und Schwingen und Steinstossen der Älpler hinwiesen, auf die Bedeutung des Gemeinschaftserlebnisses freier Völker schon in alten Zeiten. Auch im Senat gingen die Meinungen über den Rückweisungsantrag auseinander. Man stiess sich namentlich an unwesendichen Änderungen der Vorgaben und stellte sich schliesslich hinter den Erstrat, immerhin ohne die dort gefallenen gehässigen Seitenhiebe auf die «Steckenpferde» des Erziehungsministers. Im Übrigen war am Ende das Ganze viel Lärm um nichts, denn die politische Lage machte es ratsam, vorerst auf die Nationalfeier am 12. April 1799 zu verzichten und sie angesichts des Aufmarsches der fremden Armeen auf einen ruhigeren Zeitpunkt zu verschieben. Einmal mehr hatte hier Stapfer erfahren, wie schwierig es war, ein neues Konzept ins Spiel zu bringen.

Aus: e-periodica.ch